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Diese Rahmenservicevereinbarung ("Vereinbarung") wird geschlossen zwischen G2.com, Inc. (zusammen mit seinen verbundenen Unternehmen, "G2") und dem im Serviceauftrag als Kunde bezeichneten Unternehmen ("Kunde"). Jeder in Großbuchstaben verwendete, hier nicht definierte Begriff hat die Bedeutung, die ihm im Serviceauftrag gegeben wird.
1. G2-Dienstleistungen. G2 wird dem Kunden das Recht einräumen, die Produkte von G2 gemäß dem Serviceauftrag oder wie in den Servicebeschreibungen beschrieben ("Dienste") zu nutzen. Der Kunde ist verantwortlich für den gesamten Zugang und die Nutzung der Dienstleistung(en).
2. Eigentumsrechte von G2. G2 behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und G2-Inhalten vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich in den Servicebeschreibungen gewährt werden. „G2-Inhalte“ bezeichnet die von G2 besessenen und betriebenen Website(s), Bewertungen, Berichte, abgeleitete Werke und alles, was von G2 in Verbindung mit den Diensten bereitgestellt wird.
3. Eigentumsrechte des Kunden. Der Kunde behält das Eigentum an allen Rechten, Titeln und Interessen an allem, was in Verbindung mit den Diensten G2 vom Kunden zur Verfügung gestellt wird ("Kundeninhalte"). Der Kunde gewährt G2 eine nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz, um die Kundeninhalte zum Bereitstellen der Dienste zu hosten, zu kopieren, zu vertreiben, anzuzeigen und anderweitig zu verwenden.
4. Datenschutz und Sicherheit. Soweit personenbezogene Daten zwischen dem Kunden und G2 übertragen werden, gilt das Datenverarbeitungszusatz („DPA“) und/oder das Datenübertragungszusatz („DTA“). „Personenbezogene Daten“ hat die in der DPA und DTA festgelegte Bedeutung. Die DPA und DTA, jeweils verfügbar unter www.g2.com/static/legal (oder einem anderen benannten Ersatz), sind hierin durch Verweis aufgenommen.
5. Künstliche Intelligenz. Die Nutzung oder der Zugriff des Kunden auf die von AI unterstützten Dienste von G2, einschließlich Chatbots, wird durch die Bedingungen & Konditionen der Künstlichen Intelligenz („AI Terms“) von G2 geregelt. Die AI Terms sind verfügbar unter https://legal.g2.com/g2-artificial-intelligence-terms-conditions (oder einem anderen benannten Ersatz) und sind hierin durch Verweis enthalten. Wenn der Kunde nicht auf AI-Dienste zugreift oder diese nicht nutzt, gelten die AI-Bedingungen nicht.
6. Laufzeit und Beendigung. Diese Vereinbarung tritt zum Beginn der Laufzeit des ersten Serviceauftrags („Gültigkeitsdatum“) in Kraft und bleibt wirksam, solange die Laufzeit eines noch ausstehenden Serviceauftrags gemäß dieser Vereinbarung in Kraft ist, unabhängig davon, ob diese Laufzeiten aufeinander folgen. Die Nutzung der Dienste hängt davon ab, dass der Kunde (i) rechtzeitig zahlt und (ii) alle geltenden Bedingungen, Gesetze und Vorschriften einhält. Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Bedingungen und behebt diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung durch G2, kann G2 die Dienstleistung(en) aussetzen oder kündigen. Verletzt G2 die Vereinbarung erheblich und behebt eine solche Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung durch den Kunden über die Verletzung, kann der Kunde die Vereinbarung kündigen und hat Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung, die den verbleibenden Teil der aktuellen Abonnementlaufzeit abdeckt.
7. Gebühren. G2 kann die Gebühren, die unter einem nachfolgenden Serviceauftrag gelten, ändern, indem es dem Kunden vor dem Ende der jeweiligen Dienstleistungsdauer eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt. Gebührenänderungen werden am Rechnungsdatum wirksam. Sofern nicht eine der Parteien mindestens 30 Tage vor dem Laufzeitende eine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung gibt, wird der Serviceauftrag bei Ablauf der vorherigen Laufzeit für eine ebenso lange Laufzeit verlängert. Falls G2 rechtliche Schritte einleiten oder Inkassomaßnahmen ergreifen muss, um unbezahlte Gebühren einzufordern, ist der Kunde verantwortlich für und wird G2 alle im Zuge dieser Bemühungen anfallenden Ausgaben einschließlich Anwaltsgebühren und Kosten erstatten.
8. Vertrauliche Informationen. Zwischen G2 und dem Kunden bedeutet "Offenleger" die Partei, die vertrauliche Informationen offenlegt, und "Empfänger" die Partei, die vertrauliche Informationen erhält. „Vertrauliche Informationen“ bedeutet alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder die vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten, basierend auf der Art der Informationen oder den Umständen der Offenlegung, einschließlich vertraulicher Informationen, die vor dem Gültigkeitsdatum offengelegt wurden. Vertrauliche Informationen sind keine Informationen, die (i) ohne Handeln oder Unterlassen des Empfängers öffentlich verfügbar sind oder werden; (ii) der Empfänger nachweisen kann, rechtmäßig in seinem Besitz zu haben, ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen, vor Erhalt; (iii) dem Empfänger anschließend und rechtmäßig von einem Dritten ohne Offenlegungsbeschränkung zur Verfügung gestellt werden; oder (iv) vom Empfänger eigenständig entwickelt werden, ohne Nutzung oder Zugriff auf die vertraulichen Informationen des Offenlegers. Der Empfänger wird die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen des Offenlegers mit mindestens dem gleichen Maß an Vorsicht schützen, das der Empfänger zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen aufwendet und in keinem Fall weniger als eine angemessene Vorsicht. Der Empfänger wird (i) die vertraulichen Informationen des Offenlegers nicht für andere Zwecke als die im Rahmen dieser Vereinbarung vorgesehenen und konsistenten Zwecke verwenden oder offenlegen und (ii) den Zugang zu den vertraulichen Informationen des Offenlegers nur auf seine Mitarbeiter, Dienstleister und Vertreter („Vertreter“) beschränken, die solche vertraulichen Informationen kennen müssen und durch schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die zumindest so schützend sind wie die Anforderungen dieser Vereinbarung. Der Empfänger ist verantwortlich für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Vertreter, die diese Vereinbarung verletzen oder brechen würden, als ob diese Vertreter direkt Vertragspartei dieser Vereinbarung wären. Zusätzlich kann der Empfänger vertrauliche Informationen im gesetzlich oder rechtlich erforderlichen Umfang offenlegen, vorausgesetzt, dass der Empfänger den Offenleger umgehend über eine solche Anforderung oder Anforderung informiert.
9. GEWÄHRLEISTUNGEN. DIE DIENSTLEISTUNGEN WERDEN „WIE BESEHEN“ UND JE NACH VERFÜGBARKEIT BEREITGESTELLT. ALLE BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIT, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, WERDEN AUSGESCHLOSSEN, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG, DER ZUVERLÄSSIGKEIT, DER QUALITÄT ODER DER INTEROPERABILITÄT. Der Kunde ERKENNT DIE UNSICHERHEITEN AN, DIE IN JEGLICHER ANALYSE ODER INFORMATION, DIE IM RAHMEN DER DIENSTE BEREITGESTELLT WERDEN KÖNNEN, INHÄRENT SIND, UND ERKENNT AN, DASS DIE DIENSTE KEIN ERSATZ FÜR SEINE EIGENE UNABHÄNGIGE BEWERTUNG UND ANALYSE SIND UND NICHT ALS EMPFEHLUNG ZUR VERFOLGUNG EINES BESTIMMTEN VORGEHENS BETRACHTET WERDEN SOLLEN. G2 HAFTET NICHT FÜR HANDLUNGEN, UNTERLASSUNGEN ODER ENTSCHEIDUNGEN, DIE DER KUNDE AUFGRUND DER DIENSTLEISTUNGEN ODER JEDER DARIN ENTHALTENEN INFORMATION ODER DATEN TREFFEN ODER NICHT TREFFEN KANN.
10. Schadloshaltung des Kunden durch G2. Wenn ein Dritter den Kunden verklagt oder Ansprüche gegen ihn erhebt, die behaupten, dass der Dienst oder die G2-Inhalte direkt gegen das US-Patent dieses Dritten oder andere geistige Eigentumsrechte verstoßen oder diese unrechtmäßig nutzen („G2-Schadlohaltsanspruch“), dann wird G2 unter Vorbehalt der Abschnitte 10.1, 10.2, 12 und 13 den Kunden verteidigen und schadlos halten und den Kunden von allen Gebühren, Anwaltskosten, Geldstrafen, Kosten, Pfandrechten, Urteilen oder Ausgaben freistellen, die gegen den Kunden fällig werden oder ihm entstehen als Ergebnis eines solchen G2-Schadlohaltsanspruchs.
10.1. Rechtsmittel. Falls ein G2-Schadlohaltsanspruch erhoben oder angedroht wird, kann G2 nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) dem Kunden das Recht verschaffen, diesen Dienst oder die G2-Inhalte wie hierin vorgesehen zu nutzen, (b) den anwendbaren Teil des Dienstes oder der G2-Inhalte ersetzen oder ändern, um sie nicht verletzend zu machen, oder (c) den Dienst ganz oder teilweise aussetzen oder kündigen, indem es den Kunden schriftlich benachrichtigt und dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren erstattet, die den verbleibenden Teil des dann aktuellen Serviceauftrags für den gekündigten Dienst oder Teile davon abdecken.
10.2 Ausschlüsse. Die Verpflichtungen von G2 gemäß den Abschnitten 10 und 12 gelten nicht, wenn die behauptete Verletzung oder unrechtmäßige Nutzung durch (a) von G2 nicht erstellte Inhalte entsteht, (b) Technologien, die nicht von G2 kontrolliert werden und mit einem der Dienste interagieren oder in diese integriert sind, (c) die Verwendung, Änderung oder Kombination der Dienste oder G2-Inhalte durch den Kunden mit etwas, das nicht von G2 kontrolliert wird, bei dem die behauptete Verletzung oder unrechtmäßige Nutzung nicht stattgefunden hätte, wenn nicht durch solche Nutzung, Änderung oder Kombination, (d) die Einhaltung durch G2 der vom Kunden bereitgestellten Spezifikationen, (e) das Versäumnis des Kunden, die von G2 bereitgestellten Spezifikationen einzuhalten, oder (f) das Versäumnis des Kunden, diese Vereinbarung oder den Serviceauftrag einzuhalten. Dieser Abschnitt 9 stellt das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gegen G2 für jegliche Art von Drittansprüchen wegen Verletzung oder unrechtmäßiger Nutzung von geistigen Eigentumsrechten dar.
11. Schadloshaltung des Kunden für G2. Wenn ein Dritter G2 verklagt oder Ansprüche gegen G2 erhebt, die behaupten, dass die Inhalte des Kunden oder alles, was in den Unterabschnitten (b) bis (e) von Abschnitt 10.2 beschrieben ist, die geistigen Eigentumsrechte des Dritten verletzen oder missbrauchen ("Kundenschadlohaltsanspruch"), dann wird der Kunde gemäß den Abschnitten 12 und 13 G2 verteidigen, unschädlich halten und freistellen von allen Gebühren, Anwaltskosten, Geldstrafen, Kosten, Pfandrechten, Urteilen oder Ausgaben, die G2 gegen ihn fällig werden oder ihm im Zuge eines solchen Kundenschadlohaltsanspruchs entstehen.
12. Verfahren der gegenseitigen Schadloshaltung. Wenn eine Partei, die Anspruch auf Schadloshaltung im Rahmen dieser Vereinbarung hat („Geschützte Partei“) eine Schadloshaltungsanfrage an die andere Partei („Schützende Partei“) stellt, muss die Geschützte Partei die Schützende Partei unverzüglich schriftlich über eine solche Forderung benachrichtigen und alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen. Die Geschützte Partei wird der Schützenden Partei (i) die Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen mit einem Berater gewähren, der für die Geschützte Partei vernünftigerweise akzeptabel ist, und (ii) mit der Schützenden Partei auf Kosten der Geschützten Partei bei der Verteidigung oder Beilegung einer solchen Forderung zusammenarbeiten. Die Schützende Partei wird das schriftliche Einverständnis der Geschützten Partei einholen, bevor ein Vergleich geschlossen wird; es sei denn, dass ein Einverständnis nicht erforderlich ist, wenn ein Vergleich zu einer bedingungslosen Freistellung der Geschützten Partei führt und keine Schuldanerkennung enthält. Auf eigene Kosten kann die Geschützte Partei einen Rechtsbeistand beauftragen, um an der Verteidigung der Forderung teilzunehmen, jedoch nicht zu deren Kontrolle.
13. Haftungsbeschränkung. Keine der Parteien haftet für Folgeschäden, besondere, indirekte, exemplarische oder strafbare Schäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit zusammenhängen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von Gewinnen, Einnahmen, Zinsen oder Goodwill unter jeglicher rechtlichen Theorie. Die Gesamthaftung einer Partei aus diesem Vertrag beschränkt sich auf direkte Schäden, die die vom Kunden im Rahmen der Serviceorder an G2 gezahlten Gebühren in den 12 Monaten vor dem Einreichungsgrund der Reklamation nicht übersteigen. Dieser Abschnitt 13 beschränkt nicht die Haftungen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können, noch die Zahlungspflichten des Kunden gegenüber G2.
14. Sonstiges.
14.1. Drittbegünstigte. Es gibt keine Drittbegünstigten für diesen Vertrag.
14.2. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder einer Serviceorder ungültig oder nicht durchsetzbar sein, wird diese Feststellung auf das notwendige Mindestmaß beschränkt, diese Bestimmung wird angepasst, um die Ziele der ursprünglichen Bestimmung zu erreichen und die übrigen Bestimmungen bleiben in Kraft.
14.3. Abtretung. Jede Partei darf diesen Vertrag und die Serviceorder(s) im Zusammenhang mit einer Fusion, Reorganisation, Übernahme, Verkauf von stimmberechtigten Wertpapieren, Übertragung eines Großteils ihrer Vermögenswerte, auf die sich dieser Vertrag bezieht, oder einer ähnlichen Transaktion oder Serie von Transaktionen abtreten, solange der Übernehmer ausdrücklich alle Pflichten der abtretenden Partei aus diesem Vertrag oder Serviceorder übernimmt. Keine der Parteien darf diesen Vertrag oder die Serviceorder ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unvernünftigerweise zurückgehalten wird, abtreten und der Kunde darf diesen Vertrag oder die Serviceorder nicht an direkte Konkurrenten von G2 ohne vorherige schriftliche Zustimmung von G2 abtreten. Jegliche nicht zulässige Abtretung ist ungültig.
14.4. Streitbeilegung und Rechtswahl. Jeder Streitfall, der sich auf diesen Vertrag bezieht oder daraus resultiert, wird durch verbindliches Schiedsverfahren entschieden, das von drei neutralen Schiedsrichtern bei JAMS in Chicago, Illinois, durchgeführt wird, und zwar gemäß den JAMS Schiedsregeln & Verfahren, wobei jede der Parteien einen Schiedsrichter auswählt und der dritte von den anderen beiden ernannt wird. Der Schiedsspruch der Schiedsrichter ist für die Parteien endgültig und bindend, und eine Vollstreckung kann durch jedes zuständige Gericht erfolgen. Nichts in diesem Abschnitt 14.4 verhindert, dass eine der Parteien ein Gericht mit der zuständigen Gerichtsbarkeit um einen gerechten oder einstweiligen Rechtsschutz ersucht. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht des Staates Illinois, ohne Rücksicht auf dessen Kollisions- oder Rechtswahlregeln, und die Schiedsrichter werden es anwenden. Beide Parteien verzichten unwiderruflich auf ihr Recht auf ein Geschworenengerichtsverfahren.
14.5. Verzicht. Das Nichthandeln einer Partei in Bezug auf ein Recht oder eine Verpflichtung aus diesem Vertrag wird nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Verpflichtung ausgelegt.
14.6. Gesamtvereinbarung. Dieser Vertrag, der die Serviceorder(s) und Servicebeschreibungen einschließt, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen G2 und dem Kunden für die Services dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Absprachen und Vereinbarungen, sowohl schriftlich als auch mündlich. Die Serviceorder(s) können elektronisch ausgeführt und in mehreren Exemplaren geliefert werden, von denen jedes als Original angesehen wird, aber alle zusammen als ein und dasselbe Abkommen gelten. Die Bedingungen eines Bestellformulars, einer Bestätigung oder eines anderen Geschäftsformulars, das der Kunde verwenden kann, beeinträchtigen oder ändern diesen Vertrag oder die hierin enthaltenen Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen der Parteien nicht. Bei einem Konflikt zwischen diesem Vertrag und der Serviceorder(s) hat die Serviceorder Vorrang. Dieser Vertrag kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von beiden Parteien unterzeichnet ist.
14.7. Überlebensfähigkeit. Abschnitte 2, 3, 7 bis 14 dieses Vertrags und die Zahlungsbedingungen, wie in der Serviceorder festgelegt, überdauern das Ende oder die Kündigung.