Die folgenden Nutzer sind von jeglichen Anreizempfängen im Austausch für ihre G2-Bewertung ausgeschlossen:

  1. Community-Mitglieder, die Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren oder Vertreter von G2, Inc., deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen und deren unmittelbare Familien sind;
  2. Community-Mitglieder, die Angestellte der Regierung und des öffentlichen Sektors sind;
  3. Community-Mitglieder, deren Unternehmensrichtlinien die Annahme von Geschenken im Rahmen von Geschäftstransaktionen untersagen;
  4. Community-Mitglieder, die Personen sind (oder im Namen von Personen handeln) (1) die Gegenstand von, (2) in Ländern wohnhaft sind oder (3) von Organisationen beschäftigt sind, die auf einer Regierungssanktionsliste stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Sanktionsliste der „Specially Designated Nationals“ des US-Finanzministeriums oder andere Sanktionslisten.

10.
EXPORTKONTROLLE  

Sie dürfen keine Aspekte dieser Website (oder deren Kopie oder Anpassung) entgegen geltendem Recht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, US-amerikanische und ausländische Exportgesetze und -vorschriften, verwenden, exportieren oder reexportieren. Sie versichern und gewährleisten, dass Sie sich nicht in einem Land befinden, das einem US-Embargo unterliegt. Regierungsembargo unterliegt oder das von der US-Regierung als “terrorismusunterstützendes” Land bezeichnet wurde. Regierung als „terrorismusunterstützendes“ Land bezeichnet wurde und dass Sie auf keiner US-amerikanischen Sanktionsliste aufgeführt sind. Regierungsliste verbotener oder eingeschränkter Parteien stehen.

11. MITTEILUNGEN ZU URHEBERRECHT UND MARKEN 

Diese Website und alle Übersetzungen sind Eigentum von G2 und durch US-amerikanisches und internationales Urheberrecht sowie durch Konventionen geschützt. G2 gewährt Ihnen das Recht, auf diese Website zuzugreifen und sie zu nutzen. Der Benutzer erkennt an, dass der Zugriff auf und die Nutzung dieser Website diesen Bedingungen unterliegen und dass jeder erweiterte Zugriff oder jede erweiterte Nutzung von G2 schriftlich genehmigt werden muss. Das Erscheinungsbild dieser Website, einschließlich aller Seitenkopfzeilen, individuellen Grafiken, Schaltflächensymbole und Skripte, ist ein Dienstzeichen, eine Markenware und/oder ein Markenkleid von G2 und darf nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von G2 ganz oder teilweise kopiert, nachgeahmt oder verwendet werden. 

Andere Logos und Produkt- und Firmennamen, die hierin erwähnt werden, können Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein. Die Erwähnung von Produkten oder Dienstleistungen impliziert keine Billigung durch G2.

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Verletzung Ihrer oder unserer Marke vorliegt, teilen Sie uns dies bitte gemäß unserer Urheberrechtsbeschwerde-Richtlinie mit und kontaktieren Sie uns unter support@g2.com.  

12. STREITSCHLICHTUNG 

STREITSCHLICHTUNG DURCH VERBINDLICHE SCHIEDSGERICHTSBARKEIT GILT FÜR PERSONEN MIT WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN UND IN JEDER GERICHTSBARKEIT, IN DER DIESER ABSCHNITT 12 NICHT VERBOTEN IST.

SIE HABEN DIESE BESTIMMUNG AUFMERKSAM GELESEN UND VERSTEHEN, DASS SIE IHRE RECHTE IM FALLE EINES STREITS ZWISCHEN IHNEN UND UNS EINSCHRÄNKT. SIE VERSTEHEN, DASS SIE DAS RECHT HABEN, SICH VON DIESER BESTIMMUNG ABZUMELDEN, WIE IN ABSCHNITT 12.3 UNTEN ANGEGEBEN.

    12.1  Wahl der Schiedsgerichtsbarkeit.

Wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten oder einer Gerichtsbarkeit befinden, in der dieser Abschnitt 12 nicht verboten ist, stimmen Sie und G2 zu, dass das einzige und ausschließliche Forum und Rechtsmittel zur Beilegung eines Anspruchs das endgültige und verbindliche Schiedsverfahren gemäß diesem Abschnitt 12 („Schiedsbestimmung“) ist, es sei denn, Sie melden sich ab, wie in Abschnitt 12.2 unten angegeben. Wie in dieser Schiedsklausel verwendet, umfasst „Anspruch“ jeden vergangenen, gegenwärtigen oder zukünftigen Anspruch, Streit oder Kontroverse, die Sie (oder Personen, die durch Sie Ansprüche erheben, verbunden oder mit Ihnen in Verbindung stehen) einerseits, und G2 (oder Personen, die durch, mit oder in Verbindung mit G2 Ansprüche erheben) andererseits betrifft, unabhängig davon, wann der Anspruch entstanden ist, auch wenn er vor dem Bestehen dieser Bedingungen bestand, im Zusammenhang mit oder aus jeglichen von G2 an Sie bereitgestellten Produkten oder Dienstleistungen, jeglichen Interaktionen oder Kommunikationen zwischen Ihnen und G2, dieser Vereinbarung und/oder den Aktivitäten oder Beziehungen, die sich auf diese Vereinbarung beziehen, zu, führen oder aus ihr resultieren, einschließlich (außer im Umfang anders in dem letzten Satz von Abschnitt 12.8 unten vorgesehen) der Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Schiedsklausel, eines Teils davon oder der gesamten Vereinbarung. Ansprüche unterliegen der Schiedsgerichtsbarkeit, unabhängig davon, ob sie aus Vertrag, unerlaubter Handlung (beabsichtigt oder anderweitig), einer Verfassung, einem Gesetz, dem Gewohnheitsrecht oder Grundsätzen der Billigkeit entstehen oder anderweitig. Ansprüche umfassen Angelegenheiten, die als ursprüngliche Ansprüche, Gegenklagen, Kreuzklagen, Drittklagen oder anderweitig entstehen. Bitte beachten Sie, dass Sie weiterhin Ansprüche vor einem Gericht für geringfügige Klagen geltend machen können, wenn Ihre Ansprüche qualifiziert sind und solange die Angelegenheit in einem solchen Gericht verbleibt und nur auf individueller (nicht kollektiver, nicht repräsentativer) Basis vorangetrieben wird. Der Umfang dieser Schiedsklausel soll die größtmögliche Interpretation erhalten, die vollstreckbar ist.

    12.2  Anwendbarkeit des Federal Arbitration Act; Befugnisse des Schiedsrichters.

Diese Schiedsklausel wird im Rahmen einer Transaktion abgeschlossen, die den zwischenstaatlichen Handel betrifft und wird gemäß dem Federal Arbitration Act („FAA“) geregelt und durchgesetzt. Der Schiedsrichter wird das materielle Recht anwenden, das mit den FAA und den geltenden Verjährungsgesetzen übereinstimmt. Der Schiedsrichter kann Schadensersatz oder andere Arten von Entschädigungen gewähren, die nach dem geltenden materiellen Recht zulässig sind, vorbehaltlich der in dieser Schiedsklausel festgelegten Einschränkungen. Der Schiedsrichter ist nicht an gerichtliche Verfahrens- und Beweismittelregeln gebunden, die in einem Gericht anwendbar wären. Der Schiedsrichter wird Maßnahmen ergreifen, um vertrauliche Informationen angemessen zu schützen.

    12.3  Opt-Out der Schiedsklausel.

Sie können sich zu allen Zwecken aus dieser Schiedsklausel abmelden, indem Sie innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum Ihrer elektronischen Annahme dieser Bedingungen oder dem Datum, an dem Sie erstmals unsere Produkte oder Dienstleistungen genutzt haben, eine Abmeldenachricht an legal@g2.com senden. Die Ausschlussmeldung muss deutlich machen, dass Sie die Schiedsgerichtsbarkeit ablehnen; geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer an; und von Ihnen unterschrieben sein. Es können keine anderen Methoden verwendet werden, um sich aus dieser Schiedsklausel abzumelden. Wenn die Abmeldenachricht in Ihrem Namen von einem Dritten gesendet wird, muss dieser Dritte einen Nachweis seiner Befugnis beifügen, um die Abmeldenachricht in Ihrem Namen einzureichen.

     12.4  Verpflichtende informelle Streitbeilegung. 

Wenn ein Anspruch entsteht, besteht unser Ziel darin, mehr über Ihre Anliegen zu erfahren und darauf einzugehen, und falls wir dies nicht zu Ihrer Zufriedenheit tun können, Ihnen ein neutrales und kostengünstiges Mittel zur schnellen Streitbeilegung bereitzustellen. Bevor Sie jeglichen Streit oder Anspruch im Schiedsverfahren einleiten, müssen Sie G2 zunächst die Möglichkeit geben, etwaige Beschwerden zu lösen, indem Sie uns unter support@g2.com mit dem Betreff „Streitmitteilung“ kontaktieren.  Ihre Streitmitteilung muss folgende Informationen enthalten: (1) Ihren Namen, (2) Ihre Adresse, (3) die bei uns verwendete E-Mail-Adresse, (4) falls verfügbar, die Bestätigungs- oder andere Nummer der Transaktion, die Gegenstand der Beschwerde ist, (5) das Datum, (6) eine kurze Beschreibung der Art der Beschwerde und (7) die gewünschte Lösung (zusammen die „erforderlichen Informationen“). Wenn Ihre Streitmitteilung nicht alle erforderlichen Informationen enthält (oder eine Erklärung, warum Sie sie nicht einschließen können), ist die Streitmitteilung unwirksam und muss neu eingereicht werden, bevor ein Schiedsverfahren oder anderweitige rechtliche Schritte gegen uns eingeleitet werden können. Diese Anforderung soll uns darüber informieren, dass Sie eine Beschwerde haben, die möglicherweise einer Lösung bedarf.  Wenn wir die Beschwerde nicht innerhalb von 60 Tagen nach Einleitung der Streitmitteilung lösen, haben Sie Anspruch auf Abhilfe, wie in dieser Schiedsbestimmung festgelegt.

    12.5  Schiedsverfahren.

Die Partei, die das Schiedsverfahren einleitet, tut dies bei den Judicial Arbitration and Mediation Services („JAMS“) Chicago gemäß den JAMS Arbitration Rules & Procedures.  Wenn und nur wenn die JAMS es aus irgendeinem Grund ablehnt, das Schiedsverfahren durchzuführen, oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, das Schiedsverfahren durchzuführen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass stattdessen das Schiedsverfahren von der American Arbitration Association („AAA“) verwaltet wird.  Das Schiedsverfahren wird gemäß den Regeln und Richtlinien des verwendeten Administrators durchgeführt, es sei denn, die Regeln stehen im Widerspruch zu dieser Schiedsbestimmung oder sind durch ein entgegenstehendes Gesetz verboten. Sie können Kopien der aktuellen Regeln, Formulare und Anweisungen zur Einleitung eines Schiedsverfahrens bei JAMS erhalten, indem Sie die JAMS wie folgt kontaktieren: im Internet unter JAMS: Mediation, Schiedsverfahren und ADR-Dienste | jamsadr.com oder schriftlich an JAMS Chicago Resolution Center, 71 S. Wacker Drive, Ste. 3090, Chicago, IL 60606. Sie können Kopien der aktuellen Regeln, Formulare und Anweisungen zur Einleitung eines Schiedsverfahrens bei der AAA erhalten, indem Sie die AAA wie folgt kontaktieren: im Internet unter American Arbitration Association |ADR.org  oder schriftlich an die American Arbitration Association, Case Filing Services, 1101 Laurel Oak Road, Suite 100, Voorhees, NJ 08043.  Im Falle eines Konflikts zwischen den Regeln und Richtlinien des Administrators und dieser Schiedsbestimmung hat diese Schiedsbestimmung Vorrang, es sei denn, alle am Schiedsverfahren beteiligten Parteien stimmen zu, dass die Regeln und Richtlinien des Administrators gelten. Das Schiedsverfahren wird von einem Schiedsrichter durchgeführt, der vom Administrator ernannt wird.  Sie stimmen zu, dass das Schiedsverfahren in englischer Sprache durchgeführt wird.  Jede Anhörung wird virtuell durchgeführt, es sei denn, der Schiedsrichter bestimmt, dass das Recht einer Partei auf einen fundamentalen fairen Prozess ohne persönliche Anhörung beeinträchtigt wird. Im Falle einer persönlichen Anhörung wird diese im Landkreis der Vereinigten Staaten stattfinden, in dem Sie leben oder arbeiten, oder an einem anderen von uns vereinbarten Ort.  Sie stimmen zu, dass im Falle einer persönlichen Anhörung jeder Mitarbeiter, Zeuge oder Vertreter von [Unternehmen], der mehr als 150 Meilen vom Ort der persönlichen Anhörung entfernt lebt und an der Anhörung teilnimmt, telefonisch oder per Videokonferenz teilnehmen kann, und seine oder ihre physische Anwesenheit wird nicht erforderlich sein.  In der Regel sind der Informationsaustausch vor der Anhörung auf die angemessene Vorlage nicht privilegierter Dokumente, die direkt mit dem Streitfall zusammenhängen, beschränkt. Sofern der Schiedsrichter nicht feststellt, dass eine zusätzliche Form des Informationsaustauschs erforderlich ist, um ein grundsätzlich faires Verfahren zu gewährleisten, sind diese Dokumente auf Ihre Kontoaufzeichnungen und Mitteilungen beschränkt, die direkt mit den Transaktionen zwischen Ihnen und G2 zusammenhängen und Gegenstand Ihres Streits sind. Alle Fragen bezüglich der Entdeckung oder deren Relevanz oder Umfang werden vom Schiedsrichter entschieden und die Entscheidung des Schiedsrichters ist verbindlich.  Jedes Schiedsverfahren ist vertraulich und keine Partei darf die Existenz, den Inhalt oder das Ergebnis eines Schiedsverfahrens offenlegen, außer es ist gesetzlich erforderlich oder für Zwecke der Durchsetzung des Schiedsspruchs.

    12.6  Schiedsgebühren.

Jede Partei ist für ihre eigenen Einleitungsgebühren für das Schiedsverfahren verantwortlich, aber wenn Ihr gesamter Anspruch weniger als 1.000 $ beträgt, erstattet Ihnen G2 die Anmeldegebühr auf schriftliche Anfrage zur Rückerstattung mit Dokumentation unzureichender Mittel zur Zahlung der Gebühr. Wenn Sie nachweisen können, dass die Kosten des Schiedsverfahrens im Vergleich zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens prohibitiv wären, zahlt G2 so viel der Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren, wie der Schiedsrichter für notwendig erachtet, um zu verhindern, dass das Schiedsverfahren im Vergleich zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens prohibitiver wird. Wenn der Massen-Schiedsgebührenplan des Administrators gilt, hat dieser Gebührenplan Vorrang vor jeder anderen Aussage in diesen Bedingungen, soweit dies vom Administrator verlangt wird. Wir zahlen die Anhörungsgebühren des Administrators für einen ganzen Tag Schiedsverfahren. Gebühren für Anhörungen, die länger als einen Tag dauern, werden von der Partei getragen, die die Anhörung beantragt, es sei denn, die Regeln des Administrators oder geltendes Recht erfordern etwas anderes, oder Sie beantragen, dass wir sie bezahlen und wir stimmen dem zu. Jede Partei trägt die Gebühren und Ausgaben für ihre jeweiligen Anwälte, Experten und Zeugen sowie für die Vorbereitung und Präsentation von Beweismitteln beim Schiedsverfahren, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Wenn ein Gesetz das Recht gibt, eine dieser Gebühren zurückzuerhalten, gelten diese gesetzlichen Rechte beim Schiedsverfahren unabhängig von gegenteiligen Bestimmungen.

    12.7  Schiedsspruch und Berufungen. 

Innerhalb von 30 Tagen nach einem endgültigen Schiedsspruch durch den Schiedsrichter kann jede Partei den Schiedsspruch zur Überprüfung durch ein Dreierschiedsgericht anfechten, das gemäß den Regeln des Schiedsverfahrensadministrators ausgewählt wird. Im Falle eines solchen Einspruchs kann jede Gegenpartei innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Einspruchs einen Kreuzantrag einlegen. Das Gremium wird alle Aspekte des anfänglichen Schiedsspruchs, die angefochten werden, de novo überprüfen. Die Kosten und das Verfahren eines jeden Einspruchs werden von dieser Schiedsbestimmung und den Regeln des Administrators geregelt, ebenso wie das anfängliche Schiedsverfahren. Jeder Schiedsspruch des individuellen Schiedsrichters, gegen den kein Einspruch eingelegt wird, und jeder Schiedsspruch des Gremiums auf Einspruch sind endgültig und bindend, außer für jedes Berufungsrecht gemäß dem Federal Arbitration Act („FAA“) und können als Urteil bei jedem Gericht mit zuständiger Gerichtsbarkeit eingetragen werden.

    12.8  Keine Sammelklagen.

SIE UND G2 VEREINBAREN JEWEILS, DASS KEINE SCHIEDSVERFAHREN AUF KOLLEKTIVER, REPRÄSENTATIVER ODER KOLLEKTIVER BASIS STATTFINDEN (EINSCHLIESSLICH ALS PRIVATER GENERALANWALT IM NAMEN ANDERER), SELBST WENN DER ANSPRUCH ODER DIE ANSPRÜCHE, DIE GEGENSTAND DES SCHIEDSVERFAHRENS SIND, ZUVOR ALS SAMMEL-, REPRÄSENTATIVE ODER KOLLEKTIVKLAGEN VOR EINEM GERICHT GELTEND GEMACHT WURDEN (ODER HÄTTEN GELTEND GEMACHT WERDEN KÖNNEN). Der Schiedsrichter hat die Befugnis, einstweilige oder endgültige Feststellungs- oder Unterlassungsansprüche nur zu Ihren Gunsten und nur in dem Umfang zu gewähren, der erforderlich ist, um Abhilfe zu leisten, die durch Ihren individuellen Anspruch gerechtfertigt ist, ohne andere Kunden von G2 zu beeinträchtigen. Nichts in diesen Bedingungen hindert Sie daran, einen öffentlichen einstweiligen Rechtsschutz getrennt vom Schiedsverfahren vor Gericht zu beantragen, und eine solche Antragstellung wird nicht als unvereinbar mit dem Schiedsvereinbarung oder als Verzicht auf Ihr Recht, Ihre individuellen Ansprüche zu schlichten, angesehen. Sie und wir stimmen zu, dass alle Schadens- und/oder andere Erleichterungsansprüche als öffentlicher Unterlassungsanspruch zuerst im Schiedsverfahren gehört werden müssen, wobei alle Ansprüche, die einen öffentlichen Unterlassungsanspruch vor Gericht suchen, nur nach Abschluss des Schiedsverfahrens aller schiedsfähigen Ansprüche beginnen, und alle Ansprüche oder Teile von Ansprüchen, die einen öffentlichen Unterlassungsanspruch suchen, werden bis zum Ergebnis des Schiedsverfahrens gemäß Abschnitt 3 des Federal Arbitration Act ausgesetzt.  Wenn Sie eine Klage vor Gericht erheben und einen öffentlichen Unterlassungsanspruch geltend machen, bevor die Voraussetzungen des obligatorischen informellen Streitbeilegungsprozesses oder der Schiedsvereinbarung erfüllt sind, verzichten Sie auf Ihr Recht, Schadensersatz von G2 oder seinen verbundenen Unternehmen zu suchen, der sich auf alle Ansprüche bezieht, die durch diese Bedingungen geregelt werden. Es sei denn, es erfolgt eine schriftliche Einwilligung aller Parteien des Schiedsverfahrens, keine Partei des Schiedsverfahrens darf Ansprüche für oder im Namen von zwei oder mehr Einzelpersonen oder nicht verwandten Unternehmen im selben Schiedsverfahren verbinden, konsolidieren oder anderweitig einbringen, es sei denn, diese Personen sind Parteien einer einzigen Transaktion. In Übereinstimmung mit den geltenden Schiedsregeln oder auf Antrag einer oder mehrerer interessierter Parteien und nach Ermöglichung der Anhörung aller anderen interessierten Parteien kann der Schiedsrichter, einschließlich eines Prozess- oder Verfahrensschiedsrichters, nach eigenem Ermessen mehr als ein Schiedsverfahren, das gemäß dieser Schiedsbestimmung eingeleitet wurde, koordinieren, um Effizienz bei der Entdeckung zu fördern und widersprüchliche rechtliche Entscheidungen zu vermeiden. Im Interesse der Klarheit wird jede Koordination unter dem vorhergehenden Satz nur auf derzeit anhängige Schiedsverfahren beschränkt, die gemäß dieser Schiedsbestimmung eingeleitet wurden, und der Schiedsrichter darf keine Form eines repräsentativen oder kollektiven Verfahrens leiten. Alle Parteien behalten das Recht, eine individualisierte Anhörung zu beantragen. Der Prozess- oder Verfahrensschiedsrichter kann nach eigenem Ermessen bestimmen, dass ein Massenarbitrageverfahren zuerst durch Anhörung und Entscheidungsfindung zu einer begrenzten Anzahl von Pilotklägern durchgeführt wird, gefolgt von einer Mediation aller verbleibenden Kläger, bevor zusätzliche Schiedsanforderungen eingereicht werden können, und um den Pilotprozess zu erleichtern, kann er die Einreichung zusätzlicher Schiedsanforderungen untersagen oder anordnen, dass keine solchen Anforderungen zur Einreichung angenommen werden, bis die Pilotanhörungen und die Mediation abgeschlossen sind.  Wenn ein Befehl erlassen wird, der die Einreichung zusätzlicher Schiedsanforderungen untersagt oder vorsieht, dass solche Anforderungen nicht zur Einreichung durch den Administrator akzeptiert werden, dann werden die Verjährungsfristen, die für die Ansprüche in den Schiedsanforderungen gelten, die aufgrund dieses Befehls nicht eingereicht werden können, solange das Urteil aussteht, gehemmt, und die Dauer des Befehls darf ein Jahr nicht überschreiten. Sofern nicht schriftlich von allen Parteien des Schiedsverfahrens zugestimmt, bestimmt ein Schiedsspruch nur die Rechte und Pflichten der benannten Parteien und nur in Bezug auf die Ansprüche im Schiedsverfahren und bestimmt nicht (a) die Rechte, Pflichten oder Interessen von jemand anderem als einer benannten Partei oder löst einen Anspruch von jemand anderem als einer benannten Partei; noch (b) bestimmt er ein Urteil zugunsten von oder gegen jemand anderen als eine benannte Partei. Kein Administrator oder Schiedsrichter hat die Befugnis oder Autorität, auf diesen Abschnitt 12.8 zu verzichten, ihn zu ändern oder seine Durchsetzung zu unterlassen, und jeder Versuch, dies zu tun, sei es durch Regel, Richtlinie, Schiedsurteil oder auf andere Weise, ist ungültig und nicht durchsetzbar. Jede Anfechtung der Gültigkeit des Verbots in diesem Abschnitt 12.8, im Schiedsverfahren auf kollektiver, repräsentativer oder kollektiver Basis vorzugehen, wird ausschließlich von einem Gericht und nicht vom Administrator oder einem beliebigen Schiedsrichter entschieden.

    12.9  Fortbestand und Trennbarkeit der Schiedsbestimmung. 

Diese Schiedsbestimmung überdauert die Beendigung dieser Vereinbarung. Wenn ein Teil dieser Schiedsbestimmung, mit Ausnahme des Verbots von Sammel- oder Kollektivklagen im Schiedsverfahren laut Abschnitt 12.8, für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben die verbleibenden Teile dieser Schiedsbestimmung dennoch gültig und in Kraft. Wenn es eine endgültige gerichtliche Entscheidung gibt, dass geltendes Recht die Durchsetzung der Einschränkungen dieser Schiedsbestimmung in Bezug auf einen bestimmten Anspruch auf Abhilfe oder einen bestimmten Begriff verhindert, dann muss dieser Anspruch (und nur dieser Anspruch) oder dieser Begriff (und nur dieser Begriff) von der Schiedsbestimmung getrennt werden und kann vor Gericht gebracht werden. Wenn ein Schiedsverfahren auf kollektiver, repräsentativer oder gemeinschaftlicher Basis geführt wird und die Einschränkungen solcher Verfahren in Abschnitt 12.8 schließlich gemäß dem letzten Satz von Abschnitt 12.8 als nicht durchsetzbar angesehen werden, wird kein Schiedsverfahren durchgeführt. In keinem Fall soll eine Ungültigerklärung einen Schiedsrichter dazu berechtigen, Ansprüche zu bestimmen oder Urteile zu fällen, die über das hinausgehen, was in dieser Schiedsbestimmung erlaubt ist.

    12,10  Gerichtsforum für Ansprüche. 

Soweit nicht anders durch geltendes Recht vorgeschrieben, gilt Folgendes: Sollte festgestellt werden, dass diese Schiedsbestimmung nicht für Sie oder Ihren Anspruch gilt oder nicht durchsetzbar ist, so vereinbaren Sie und G2, dass jedes gerichtliche Verfahren (mit Ausnahme von Kleinanspruchsverfahren) vor den Bundes- oder Staatsgerichten von Cook County, Illinois, USA, eingeleitet wird und dass, wenn ein gerichtliches Verfahren anderswo eingeleitet wird, es an ein Gericht in Cook County, Illinois, USA, übertragen wird. Sowohl Sie als auch G2 stimmen dem Gerichtsstand und der persönlichen Gerichtsbarkeit dort zu. Soweit gesetzlich zulässig, stimmen wir beide zu, auf unser Recht auf ein Gerichtsverfahren mit Geschworenen zu verzichten.

    12,11  VERZICHT AUF DAS RECHT ZU PROZESSIEREN. 

DIE PARTEIEN BESTÄTIGEN, DASS SIE DAS RECHT HABEN, ANSPRÜCHE VOR EINEM GERICHT VOR EINEM RICHTER ODER EINER JURY ZU VERHANDELN, DIESES RECHT JEDOCH NICHT HABEN WERDEN, WENN EINE PARTEI EIN SCHIEDSVERFAHREN GEMÄSS DIESER SCHIEDSBESTIMMUNG WÄHLT. DIE PARTEIEN VERZICHTEN HIERMIT WISSENTLICH UND FREIWILLIG AUF IHR RECHT, SOLCHE ANSPRÜCHE VOR EINEM GERICHT VOR EINEM RICHTER ODER EINER JURY ZU VERHANDELN, WENN EINE PARTEI SCHIEDSVERFAHREN WÄHLT.

13. ALLGEMEINES 

Diese Website wird von G2.com, Inc. aus Illinois, USA, betrieben und unterliegt den Gesetzen des Staates Illinois, USA (einschließlich dieser Bedingungen). Keine Joint Venture-, Agentur-, Partnerschafts- oder Beschäftigungsbeziehung wird durch diese Bedingungen oder Ihre Nutzung dieser Website zwischen Ihnen und G2 geschaffen. 

Unsere Leistung gemäß diesen Bedingungen unterliegt den geltenden Gesetzen und rechtlichen Verfahren. Diese Bedingungen beschränken nicht unser Recht, Anfragen von Strafverfolgungsbehörden oder Regierungsbehörden in Bezug auf Ihre Nutzung dieser Website nachzukommen. Sie stimmen zu, Ansprüche, die aus Ihrem Zugang oder Ihrer Nutzung dieser Website entstehen, innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs geltend zu machen, andernfalls wird der Anspruch unwiderruflich aufgegeben.

Das Versäumnis einer Partei, in Bezug auf ein Recht oder eine Verpflichtung gemäß diesen Bedingungen zu handeln, wird nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Verpflichtung ausgelegt. Sollte ein Teil dieser Bedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, wird er durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die seiner Absicht nahekommt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in Kraft.

Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und G2 bezüglich dieser Website dar und ersetzen alle vorherigen Kommunikationen und Vorschläge. Eine gedruckte Version dieser Bedingungen oder eine elektronische Mitteilung wird in rechtlichen Verfahren wie andere Geschäftsdokumente zugelassen.

Fiktive Namen von Unternehmen, Produkten, Personen, Charakteren und/oder Daten auf dieser Website sind nicht dazu bestimmt, eine tatsächliche Einzelperson, ein Unternehmen, ein Produkt oder Ereignis darzustellen. 

Alle hier nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind vorbehalten.

Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Bedingungen.

Die Bedingungen und alle damit verbundenen Rechte oder Verpflichtungen sind von Ihnen nicht abtretbar, übertragbar oder unterlizenzierbar, außer mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von G2, können jedoch von uns ohne Einschränkung abgetreten oder übertragen werden. Jeder Versuch, von Ihnen eine Abtretung vorzunehmen, verletzt diese Bedingungen und ist nichtig. Wir können diese Bedingungen zu Ihrer Bequemlichkeit in andere Sprachen übersetzen. Dennoch regelt die englische Version Ihre Beziehung zu G2, und alle Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Versionen werden zugunsten der auf Englisch verfügbaren Version hier beigelegt.

G2 behält sich das Recht vor, diese Bedingungen nach eigenem Ermessen jederzeit aus beliebigem Grund oder ohne Grund zu ändern oder zu aktualisieren, und zwar ohne vorherige Ankündigung oder Haftung. 

14. KONTAKTIEREN SIE UNS 

Für Antworten auf Ihre Fragen oder Möglichkeiten, uns zu kontaktieren, erreichen Sie uns unter support@g2.com oder Sie können uns schreiben an:

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